Karate Dojo Ryushinkan im 1. Judo-Club Worms e.V.
Karate Dojo Ryushinkan
im 1. Judo-Club Worms e.V.

Covid 19

Wir trainieren aktuell im Rahmen der Vorgaben der 31. CoBeLVO vom 04. März 2022. Die entsprechenden  Auflagen bitten wir Sie/ euch auf dieser Seite aufmerksam durchzulesen.

Aktuelle Trainingszeiten
Das Training findet in unserem Dojo iin der großen Sporthalle der Westend Grundschule in Worms, Von-Steuben-Straße 11, statt. Es gelten die nachstehenden Trainingszeiten:

Dienstag
  • Unterstufe (bis 15 Jahre bzw. Gelb-Orange-Gurt) 17:30 – 18:30 Uhr
  • Oberstufe (ab 16 Jahren bzw. Orange-Gurt)           18:30 – 20:00 Uhr
Freitag
  • Unterstufe (bis 15 Jahre bzw. Gelb-Orange-Gurt)  17:30 – 19:00 Uhr
  • Oberstufe (ab 16 Jahren bzw. Orange-Gurt)           19:00 – 21:00 Uhr
  • SOK Dan-Projekt (bei entsprechenden Terminen)   20:00 – 22:00 Uhr
Bitte seit pünktlich 15 Minuten vor dem Trainingsbeginn vor dem Dojo.

Vor dem Training
  • Es dürfen nur gesunde Mitglieder am Training teilnehmen - keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust dürfen vorliegen.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
  • Der Eintritt in die Sportanlage ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder medizinische Maske) und einzeln nacheinander gestattet. Keine Warteschlangen bilden.
  • Zuschauer, Abholer etc. sollen nach Möglichkeit die Halle verlassen – in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung ist die gesamte Zeit zu tragen.
  • Umkleiden und Sanitärräume dürfen unter Einhaltung des Abstandes und mit Mund-Nasen-Bedeckung genutzt werden.
  • Direkt vor dem Training sollen die Hände am Waschbecken gewaschen oder desinfiziert werden.

Im Training
  • Während der Trainingseinheit darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.

Nach dem Training
  • Nach dem Training müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.
  • Die Sportanlage ist zügig zu verlassen.
  • Duschen dürfen genutzt werden.

Teilnehmer und Zuschauer
  • Ab 18 Jahren Teilnahme am Training nur für Geimpfte oder Genesene oder Personen mit tagesaktuellem Test einer Teststelle - dies gilt auch für die Zuschauer
  • Unter 18 Jahren Teilnahme am Training für alle Personen ohne Einschränkungen möglich
  • Anforderungen an die Impfung
    • Der Impfschutz ist durch Vorlage der Impfbescheinigung in den einschlägigen Apps, des Impfpasses oder des bei der Impfung ausgehändigten Impfpasseinlegers dem Betreiber der Einrichtungen gegenüber nachzuweisen. Die Kontrolle erfolgt mit einer geeigneten App, z.B. CovPassCheckApp
  • Anforderung für Genesene
    • Nachweis, dass sie infiziert waren und die Genesung mehr als 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Es muss ein offizielles Schreiben vorgelegt werden.
  • Anforderung an den Test
    • Nach Möglichkeit nur professionelle Schnelltests durch geschultes Personal oder ein PCR-Test dieser dürfen nicht älter als 24h sein – Test der Schule ohne Nachweis reicht nicht aus
Die Trainer überprüfen zu Trainingsbeginn Impfungen und Testzertifikate Ohne die Einhaltung/ Erfüllung aller oben stehenden Regeln ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.